Die Auszeichnung der Menschengattung durch ihre naturgegebenen Anlagen Drucken E-Mail
Mittwoch, 03. Dezember 2008 um 15:21

 

1.  Distinktion der menschlichen Gattung

Sein ihm allein zugesprochenes Selbstbewusstsein erhebe den Menschen, so Kant zu Beginn seiner «Anthropologie in pragmatischer Hinsicht», „unendlich über alle andere auf Erden lebende Wesen“ , welchen er den bloßen Status einer Sache zuschreibt. Dieses Kriterium für spezifisch menschlich ist aber seit den 1970er Jahren wissenschaftlich nicht mehr anerkannt.  Welche anderen Eigenschaften besitzt der Mensch, die ihn unter allen Erdbewohnern auszeichnet?
Im letzten Kapitel seines Werkes erläutert Kant den Unterschied zwischen Menschengattung und allen übrigen Erdbewohnern genauer. Zu Beginn macht er darauf aufmerksam, dass es aufgrund mangelnder Vergleichsobjekte unmöglich ist, die spezifische Charakteristik des Menschen unter allen vernünftigen Wesen ausweisen zu können ; deshalb beschränkt Kant sich auf die Erörterung von menschlichen Anlagen, welche ihn „von anderen Erdbewohnern charakteristisch unterscheiden“ , wobei er in einem Stufenmodell die technische, pragmatische und moralische Anlage beschreibt, von denen jede für sich allein schon die menschliche Gattung von allen anderen uns bekannten Lebewesen auszeichnen soll.
Im Folgenden möchte ich einerseits die erwähnten Anlagen genauer erläutern, andererseits über die Bedeutung der Erziehung zur Ausprägung dieser schreiben; außerdem werde ich Kants These, es gäbe eine Zweckmäßigkeit in der Natur darlegen und eine Gegenüberstellung von Annahmen Kants zu denen der aktuellen Wissenschaft vornehmen.
 Statt dem Begriff ‚Anlage’ verwendet man heute eher ‚Veranlagung’ oder ‚Disposition’, wobei in der Medizin und Psychologie zwischen Prädisposition (genetischer Veranlagung) und im Laufe des Lebens erworbenen Neigungen unterschieden wird. Kant bezieht sich, auch wenn ihm noch nicht bekannt, eindeutig auf genetische Anlagen, und zwar nur auf solche, die der gesamten menschlichen Gattung zu Eigen sind. Dazu gehören des Menschen materielle Beschaffenheit, aber auch spezifische Verhaltensmuster.

2.1  Die technische Anlage
Die technische Anlage bezeichnet die technisch-biologischen Merkmale des Menschen (wie zum Beispiel den Aufbau der Hand und der Finger); aus dieser Anlage geht hervor, was der Mensch kann: Seine Umwelt bearbeiten und gestalten. Die These Kants ist: Der Organismus und Aufbau des Menschen  verlangt nach einer Geschicklichkeitsanlage zur Handhabung der Sachen unter Anwendung der Vernunft; der Instinkt und die technischen Fähigkeiten (z.B. Geschwindigkeit, Schwimmfertigkeit, Geschmacksinn) allein reichen nicht mehr aus, die grundlegende Aufgabe der Erhaltung der Art zu erfüllen. 
Kant leugnet übrigens die Existenz eines Naturinstinktes  beim Menschen mit der Begründung, dass dieser, ausgeprägt in speziellen Fähigkeiten, nicht vererbt wird.  Jedoch besitzen wir sehr wohl Instinkte, die eindeutig vererbt werden: der Selbsterhaltungstrieb, das Streben nach Nahrung und Wärme, das Vermeiden von Gefahren. Ob die komplexeren sekundären Instinkte, worunter auch der bei Kant als Beispiel verwendete Vogelgesang  fällt, vererbbar und folglich Instinkte i.e.S. sind, ist fraglich. Vertreter dieser Auffassung sind George Romanes, C.L. Morgan und vor allem Ernst Haeckel, welcher davon überzeugt ist, dass erlernte zweckmäßige Handlungen im Verlauf der Evolution in unbewusste zweckmäßige Handlungen, die im Menschen als Erkenntnisse a priori, also als Instinkthandlungen vorhanden sind, übergehen.  Wahrscheinlich will Kant nur die Existenz sekundärer Instinkte in Frage stellen; während des Lebens eines Individuums gibt es bei Kant kein Fortschreiten und keine Veränderung der technischen Anlage

2.2  Die pragmatische Anlage
Der menschlichen Art ist ein natürlicher Hang zur Eintracht mit anderen Menschen und zur Führung eines gesitteten Lebens gegeben. Sich gesittet zu verhalten bedeutet sich den Umgangseigenschaften, die in der Kultur ausgeprägt sind, anzupassen; man darf dies nicht mit Sittlichkeit verwechseln, welche eher der moralischen Anlage zuzuschreiben ist und sich unter Umständen auch gegen die kulturellen Vorgaben richten kann. Zum gesitteten Leben bedarf der Mensch jedoch der Erziehung. Der „Endzweck“ bzw. die „Bestimmung“ des Menschen liege also nicht – wie beim Tiere - im einzelnen Individuum, sondern geht in Kultur und Fortschreiten der Generationen auf.  Der Mensch will sich im gegenseitigen Nutzen in die Gesellschaft einfügen.

2.3  Die moralische Anlage
Um in einer Gesellschaft leben zu können und sich der „Menschheit würdig zu machen“ , muss der Mensch seine natürliche „sensibele“ Bösartigkeit, d.h. die Begierde von Unerlaubtem und die Passivität , durch seine ebenfalls natürliche „intelligibele“ Gutartigkeit kontrollieren und überwinden. Diese Gutartigkeit besteht aus dem in jedem Menschen vorhandenen moralischen Gefühl und dem Pflichtgesetz.  In Kants Begrifflichkeit könnte man sagen, dass der Mensch eine moralische Anlage zur Freiheit hat, freie Selbstbestimmung dem Menschen jedoch nur möglich ist, wenn er sich selbst das „Sittengesetz“ als Pflicht auferlegt und danach handelt.  Dieser Moralisierung muss aber die Kultivierung und Zivilisierung, welche durch die pragmatische Anlage schon verlangt werden, vorausgehen. „Der Mensch muss also zum Guten erzogen werden“.

 

3. Der Stellenwert der Erziehung

Der einzelne Mensch ist nicht in der Lage, seine „intelligibele“ Gutartigkeit auszuprägen. Er bedarf dazu der Erziehung. Diese kann aber aufgrund der Unzulänglichkeit der Erzieher niemals vollständig geschehen; außerdem steht sehr oft die Moralität mit dem Triebe des Geschlechtsinstinkts oder anderen, ursprünglich arterhaltenden Trieben und Neigungen in Konflikt.  (Rousseau gehe laut Kant davon aus, dass der Mensch zwar von Geburt an gut, aber gleichzeitig – wenn er in falsche Hände gelangt – für das Böse empfänglich ist.  Rousseau vertritt die Auffassung, dass die durch Zivilisation verdorbenen Eltern nicht mehr erziehen können; Kant erweitert dies, indem er behauptet, dass es „keinen [Menschen] geben wird, der nicht … Verdorbenheit in sich hätte“ )

 

4. Der Naturzweck

Hat die Menschheit einen Zweck? Kann man der Natur einen Willen oder sogar einen Plan zuschreiben? Davon ist Immanuel Kant wohl überzeugt. Schon in der Vorrede verwendet er die Natur als handelndes Subjekt ; im Kapitel über den Charakter des Geschlechts postuliert er einen „Zweck der Natur bei [der] Einrichtung der Weiblichkeit“ . Wenn man aber einen Blick in die «Einleitung in die Kritik der Urteilskraft» wirft, erhält man eine Definition, die dem eben genannten zu widersprechen scheint, nämlich dass „der Zweck gar nicht im Objekt, sondern lediglich im Subjekt und zwar dessen bloßem Vermögen zu reflektieren gesetzt wird.“  Es existiere aber auch ein Naturzweck, d.i. ein objektiver in den Dingen liegender Zweck, welcher allein in ihrer Materialität begründet ist;  ein solches Ding muss „sich zu sich selbst wechselseitig als Ursache und Wirkung verhalten“ . Ein Beispiel dafür sind die vorher beschriebenen Anlagen der Menschengattung.
 Der Mensch ist doppelter Natur: Er gehört zum Geschlecht der Tiere und hat wie diese Bedürfnisse; „[a]ndererseits gehört er in die sittliche Ordnung und ist berufen, in sich eine moralische Person auszuarbeiten“.  „Der letzte Zweck der Natur ist Kultur“ , womit Kant ausdrücken will, dass es eine  „unerforschliche Weisheit“  gibt, die dem Menschengeschlecht einen Zweck auferlegt, der über den Zweck des Tierreiches hinausgeht. Dieser Plan der Natur ist „Perfektionierung des Menschen durch fortschreitende Kultur“ ; diese Bestimmung der Gattung ist untrennbar mit der Bestimmung des Individuums verbunden , welche sich unterteilen lässt in die Bestimmung (1) der Entwicklung aller Talente und Anlagen d.h. Kultivierung, (2) der Disziplin der eigenen Freiheit durch Gesetze d.h. Zivilisierung und (3) die Bestimmung der Moralisierung, welche erreicht wird, indem man selbst Urheber der eigenen Glückseligkeit wird und diese auf Prinzipien des allgemeinen Besten gründet.
 Um die Perfektionierung des Menschen in Hinsicht seines Zweckes voranzutreiben, beinhaltet der Plan der Natur auch Mittel dafür. Die Natur hat dem Menschen, d.h. seiner ganzen Art, zweckmäßige Anlagen gegeben, die Kultivierung, Zivilisierung und Moralisierung fördern. „Die Natur [hat] den Keim der Zwietracht in sie gelegt und gewollt …, da[ss] ihre eigene Vernunft aus dieser diejenige Eintracht … herausbringe“ , genauso wie die Natur uns mit technischen, pragmatischen und moralischen Anlagen ausgestattet hat, die unter den Zwängen der Selbst- und der Arterhaltung ausgeprägt werden müssen.

 

5. Bedeutung in der Gegenwart

Im 18. Jahrhundert waren Genetik, vergleichende Psychologie und Neurologie nicht derart ausgereift, dass man in Erfahrung bringen konnte, in wie weit die einzelnen Anlagen bei Tieren ausgeprägt sind. Marc D. Hauser ist Professor für Psychologie und Neurowissenschaften und untersucht die Denkleistungen von Tieren:
 In Fallstudien mit einigen Affenarten, aber auch mit Krähen, legt er dar, wie manche Tiere Werkzeuge nach ihrer Funktionalität bewusst aussuchen und benützen können,  außerdem einen neuen oder veränderten Gebrauch erlernen können; Geschicklichkeit als technische Anlage bringt eben nicht nur dem Menschen sondern auch Tieren Vorteile in der natürlichen Auslese und entwickelt sich daher weiter.
Sicher ist, dass die Eintracht und die Zivilisierung den Menschen viele Vorteile bringen. Entweder ist dieses Vorgehen eine Vernunfteinsicht (wie es Hobbes, Locke und Rousseau vertreten) oder, wie Kant es postuliert, eine natürliche pragmatische Anlage im Menschen. Es ist weit reichend erforscht, dass viele Tierarten in kleinen Gesellschaften leben. Nicht nur, wie es vielen bekannt ist, die Wölfe tun dies, selbst „Hühner leben schließlich im Sozialverband, sie entwickeln Dominanzhierarchien und verfügen über ein breites Repertoire an Lautäußerungen“  Auch die Lernfähigkeit ist gewährleistet: Nicht nur beim Zusehen können Tiere von Artgenossen lernen, die höher entwickelten Tierarten können auch untereinander kommunizieren  und sich Instruktionen geben.
 Tiere können Emotionen empfinden, nicht nur eindeutig instinktive wie Furcht, Elefanten und Primaten z.B. trauern oft monatelang um verstorbene Gruppenmitglieder bzw. Kinder.  Dass einem Tier ein moralisches Gefühl oder ein Pflichtgesetzt, also eine moralische Anlage, innewohnt, dafür konnte man bis jetzt noch keine Indizien finden. Marc Hauser kommt zu dem Schluss, dass es unter Tieren „kein ethisches System und damit auch keine moralischen Wesen“ gibt.
 Der Stand der heutigen Wissenschaft ist jener, dass die Distinktion der menschlichen Gattung weder durch eine technische noch durch eine pragmatische Anlage gegeben ist; sie zeichnet sich aber durch Sittlichkeit (ob durch eine moralische Anlage, d.h. ein moralisches Gefühl, oder durch reine Vernunfterkenntnis ist ungewiss) und durch die Fähigkeit, über die eigene Reflexionsfähigkeit zu reflektieren, d.i. ein Meta-Selbstbewusstsein, aus. 

 

6. Schlusswort

Genetische Veranlagung kann möglicherweise für Kultivierung, Zivilisierung und Moralisierung verantwortlich sein und die dazu notwendigen drei Anlagen, wie von Kant beschrieben, beinhalten. Da unser Erbgut, was Kant wohl noch nicht bekannt war, der ständigen Veränderung unterliegt, ist es unmöglich, diese Charakteristika der einen menschlichen Gattung zuzuschreiben, da wir keine eindeutigen Grenzen dieses Gattungsbegriffs kennen.  Haben sich diese Anlagen jedoch nach Haeckels Vorstellungen entwickelt, und zwar, dass komplexe Verhaltensweisen nach und nach ins Erbgut übergegangen sind, können wir nicht mehr davon reden, dass allein den Menschen diese Anlagen auszeichnen, da in deren Entwicklung auch Tiere beteiligt waren.
 Was zeichnet nun den Menschen unter allen anderen auf der Erde lebenden Wesen aus? Wenn wir irgendwelche Kriterien anlegen, auch wenn wir sie als angeblich von der Natur gegebene, allen Menschen verinnerlichte Anlagen anpreisen, mag es immer einige Menschen, z.B. Behinderte, geben, die diesen Kriterien nicht entsprechen, oder aber mag es manche Tiere geben, die diesen Kriterien nicht eindeutig widersprechen. Gibt es jedoch absolut gültige Wahrheiten, wovon ich sowohl im Sinne der Ethik als auch im Sinne der Logik ausgehe, können Menschen – wahrscheinlich – mehr als alle anderen Lebewesen davon erfassen. Die moralische Anlage im Menschen, ob als moralisches Gefühl oder als Vernunfteinsicht , ist auf jeden Fall ein äußerst wichtiges Charakteristikum unserer Gattung und das Maß deren Ausprägung ist sicher auch ein Maß von Menschlichkeit. Nur sollte man dieses Kriterium nicht verabsolutieren.

 

 

 

Literatur:


BRANDT, Reinhard,  Kritischer Kommentar zu Kants Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, http://web.uni-marburg.de/kant/webseitn/kommentar/kommentar.html (20.02.06).

HAUSER, Marc D., Wilde Intelligenz. Was Tiere wirklich denken, München 2001.

HAECKEL, Ernst, Die Welträthsel, 1899. http://www.zum.de/stueber/haeckel/weltraethsel/inhalt.html (08.02.06).

KANT, Immanuel, Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, in: KANT, Immanuel, Der Streit der Fakultäten / Anthropologie in pragmatischer Hinsicht (Kants Werke. Akadamie-Textausgabe 7), Berlin 1968, 117-333.

KANT, Immanuel, Erste Einleitung in die Kritik der Urteilskraft (Philosophische Bibliothek 39b), Hamburg 1970.

KANT, Immanuel, Reflexionen zur Anthropologie, in: Kant, Immanuel, Kant’s handschriftlicher Nachlaß. Band II Zweite Hälfte (Kant’s gesammelte Schriften 15/2), Berlin 1913, 415-899.

KANT, Immanuel, Kritik der Urteilskraft, in: Kant, Immanuel, Kritik der praktischen Vernunft / Kritik der Urtheilskraft (Akademie-Textausgabe 5), Berlin 1968, 165-486.

KANT, Immanuel, Kritik der praktischen Vernunft, in: Kant, Immanuel, Kritik der praktischen Vernunft / Kritik der Urtheilskraft (Akademie-Textausgabe 5), Berlin 1968, 1-164 [KpV].

 

Fußnoten:

  KANT, Anthropologie, 127.
  Vgl. HAUSER ,Wilde Intelligenz, 129-149.
  KANT, Anthropologie, 321.
  Ebd. 322.
  „in der Gestalt seiner Hand, seiner Finger und Fingerspitzen …“, ebd., 323.
  Der Mensch kann von Natur aus weder schwimmen noch giftige Wurzeln oder Früche erkennen. Vgl. ebd.
  Instinkthandlungen i.e.S. sind komplexe Verhaltensweisen von Lebewesen, die ohne reflektierte Kontrolle ablaufen und die nicht erlernt sind.
  Ebd. 322f.
  Ebd. 323.
  HAECKEL, Welträtsel. Kap. 7.
  Vgl. BRANDT, Abschnitt 322, Kommentar zu 323,20.
  Vgl. KANT, Anthropologie. 323f.
  Ebd. 325.
  Die Passivität und andere „sensibele“ Eigenschaften sind eigentlich natürlich und der Selbst- und Arterhaltung dienlich, schaden dieser aber, wenn das Individuum in eine Gesellschaft integriert ist. Nur in diesem Kontext kann man von ‚Bösartigkeit’ sprechen.
  Ebd. 324.
  KANT, KpV 138.
  Vgl. KANT, Anthropologie, 325.
  Vgl. ebd. 324f.
  Ebd. 327.
  Ebd.
  „… was die Natur aus dem Menschen macht …“, ebd., 119.
  Ebd. 305.
  KANT, Einleitung in die Kritik der Urteilskraft, Bd10-29/ 31
  Vgl. KANT, Kritik der Urteilskraft, 318.
  Ebd. 319.
  KANT, Reflexionen, Ar. 1521, 887.
  Ebd.
  KANT, Anthropologie, 322.
  Ebd.
  Was bei Tieren nicht der Fall ist; bei Tieren erreicht jedes Individuum seine Bestimmung unmittelbar. (vgl. KANT, Reflexionen, Ar. 1524, 896).
  Vgl. KANT, Reflexionen, Ar. 1524, 896f.
  KANT, Anthropologie, 322.
  Vgl. HAUSER, Wilde Intelligenz, 53-65.
  Ebd. 224.
  Ebd. 248-254.
  Ebd. 175-181.
  Ebd. 285.
  Ebd. 318.
  Vgl. ebd. 149.
  Eine Gattung, wie der Name es schon sagt, beinhaltet Individuen, die sich untereinander begatten können,
also fortpflanzungsfähig sind. So gesehen wäre die Grenze (fast) eindeutig. Gehen wir aber von einer natürlichen Evolution aus, muss diese Grenze variabel sein.
  In diesem Sinne wäre die Vernunft die eigentliche Anlage, die aber auch unter Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.