Argumentation auf der Basis eines Präferenz-Utilitarismus Drucken E-Mail
Donnerstag, 04. Dezember 2008 um 13:57

 

 

VERANTWORTUNG

1. These: Gegen Bezahlung jemand anderen zu beauftragen, eine Straftat zu begehen, ist ebenso zu verurteilen wie die direkte Ausführung der Tat (§26 StGB: "Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.")

2. These: Für direkte Handlungen muss jeder Einzelne ebenso Verantwortung übernehmen wie für indirekte Handlungen (Nebeneffekte von Handlungen), insofern er von den Nebeneffekten Bescheid weiß.
3. These: Wenn mir eine Information über die Nebeneffekte meiner Handlungen zugänglich ist und ich diese bewusst nicht aufnehme, muss ich für alle Nebeneffekte, die mir dadurch bekannt werden hätten können, die Verantwortung übernehmen.

 

LEIDEN

1. These: Physisches und psychisches Leid sind voneinander zu unterscheiden. Psychisches Leiden setzt Selbstbewusstsein voraus, physisches hingegen nicht.

2. These: Selbstbewusstes Interesse ist von nicht-selbstbewusstem Streben zu unterscheiden. Das Vermeiden von psychischem Leid ist ein Trieb, der auch bei nicht-selbstbewussten Tieren vorhanden ist. Fügt man einem nicht-selbstbewussten Tier physisches Leid zu, handelt man gegen dessen triebhafte Interessen; demütigt man einen Menschen, handelt man gegen dessen bewusste Interessen. Tut man einem Menschen Gewalt an, handelt man meistens sowohl gegen dessen triebhafte als auch bewusste Interessen.

3. These: Somit macht es einen Unterschied, ob man einem nicht-selbstbewussten Tier oder einem selbstbewussten Tier physisches Leid zufügt.

4. These: Nur selbstbewusste Wesen haben eine Vorstellung von ihrer selbst in Raum und Zeit. Eine Zukunftsvorstellung ist die Voraussetzung für ein bewusstes Interesse, auch morgen noch leben zu wollen. Tötet man ein nicht-selbstbewusstes Tier ohne das Zufügen von physischem Leid (und ohne dass andere Tiere betroffen sind), handelt man weder gegen triebhafte noch gegen bewusste Interessen.

 

ETHIK

1. These: Ein Handeln oder eine Unterlassung, für dessen Folgen man die Verantwortung trägt, ist dann gut, wenn es keine bewussten oder triebhaften Interessen verletzt, es ist dann böse, wenn es solche Interessen verletzt.

2. These: Diese Unterscheidung von gut und böse stellt keine Dichotomie sondern ein Kontinuum dar. Je mehr Interessen verletzt werden, desto schlechter, je weniger verletzt werden, desto besser ist eine Handlung. Bewusste Interessen besitzen dabei ein deutlich größeres Gewicht als triebhafte Interessen.

3. These: Selbstbewusste Interessen, insofern diese bei einem Tier vorhanden sind, werden bei jeder Tötung und damit bei jedem Fleischkonsum unabhängig von der Aufzucht der Tiere verletzt, außer man wartet den natürlichen Tod des Tieres ab.

4. These: In unserer Gesellschaft ist Fleisch ein reines Luxusgut; es gibt keine gesundheit-lichen Nachteile beim Verzicht auf Fleisch.

Einwand: Neben dem Verzicht auf den Geschmack lässt sich als Nutzen noch die Gesellschaftsintegration als Nutzen anbringen, da diese bei der Anpassung an gesellschaftliche Erwartungen, welche Fleischkonsum beinhalten, einfacher gelingt. Mit steigender gesellschaftlicher Akzeptanz von Vegetariern verliert dieses Argument jedoch. an Bedeutung.



Fazit

Tieren darf kein Schmerz zugefügt werden, außer er wird durch Notwendigkeit wie beispielsweise eine akute Lebensmittelknappheit gerechtfertigt. Der Konsum von Fleisch aus nicht-optimalen Haltungsbedingungen ist grundsätzlich zu unterlassen.

Je größer die Vermutung, dass ein Tier ein Selbstbewusstsein besitzt, desto eher muss das daraus resultierende Interesse an der Fortsetzung des eigenen Lebens berücksichtigt werden. Besteht keine Notwendigkeit zum Fleischkonsum, muss der Ausspruch "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten und daher bei allen Tieren, bei denen ein Selbstbewusstsein vermutet wird, auf die Aufzucht und Tötung zum Konsum aus Luxusinteresse verzichtet werden.

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